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15.01.2021 |
Neues Formular für waffenrechtliche Bedürfnisse
15.01.2021
Ab sofort ist ein neues Antragsformular für waffenrechtliche Bedürfnisse verfügbar. Es umfasst auch die neuen Änderungen des Waffengesetzes, welches seit dem 1. September 2020 gültig ist. Für neue Anträge ist ausschließlich das neue Formular zu nutzen. In dem neuen
Formular sind viele Regelnummern des DSB und wesentliche Regelnummern
der Liste B entsprechend der beantragten Waffe hinterlegt. Dem Antrag beizufügen ist künftig auch eine Kopie des Schützen- und Wettkampfpasses. Neuer Bedürfnisantrag mit Erläuterungen (beschreibbares PDF)
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11.01.2021 |
Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 2.Änderungsverordnung vom 08.01.2021
10.01.2021
Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit vom 11.01. - 31.01.2021 bleibt unser Sportbetrieb weitgehend unberührt von weiteren Einschränkungen. Das Training von Kleingruppen bis zu 5 Personen mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bleibt weitherhin untersagt. Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 31.01.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber.Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren. Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020) Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:
Wettkampfbetrieb:
Geschäftsstelle: Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt. Die
Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung
finden Sie im folgenden Schreiben: Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius. Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht. Aktuelle
Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des
Landes Sachsen-Anhalt entnehmen: Weitere Hinweise: Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload) |
09.01.2021 |
Seilzuganlagen
Am Samstag fand die erste Bauberatung zur Montage der 3
neuen 25m Seilzuganlagen |
08.01.2021 |
16.12.2020 |