News 2019 |
23.12.2019 |
Wir wünschen allen Schützenschwestern und Schützenbrüdern und den uns nahestehenden Freunden, Gäste und Besuchern für die kommenden Feiertage fröhliche und besinnliche Stunden im Kreise ihrer Familien. Silvester möge alles, dass was ihr euch wünscht für das Jahr 2020 auch im kommenden Jahr in Erfüllung gehen. Der Vorstand der Nienburger Schützengilde wünscht allen viel Gesundheit, Schaffenskraft und Wohlergehen im kommenden Jahr.
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14.12.2019 |
Waffenrecht: Quelle. Deutscher Schützenbund |
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07.12.2019 |
Nienburger Gilde Weihnachtsfest
Die Schützenschwestern und
Schützenbrüder feierten mit ihren Gästen die traditionelle
Weihnachtsfeier der Nienburger Schützengilde in den Räumer der
Nienburger Schießstätte. |
30.11.2019 |
Nienburger
Weihnachtsmarkt Die Schützenschwestern der Nienburger Schützengilde hatten es sich in diesem Jahr zur Aufgabe gemacht Kuchen und Weihnachtsgebäck den Besuchern anzubieten.
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06.11.2019 |
Quelle: Deutscher Schützenbund Waffenrecht Waffenrecht: Bundesinnenminister Seehofer hält Wort 07.11.2019 14:55 Der Deutsche Schützenbund hat in den letzten Wochen und Monaten mit Nachdruck auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Novellierung des Waffenrechts hingewiesen, um dadurch die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Unter Einbindung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) ist es gelungen, am Mittwoch, 6. November, nochmals kurzfristig ein persönliches Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Amtskollegen Joachim Herrmann in Berlin zu vereinbaren.
DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels, DSB-Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp, BSSB-Landesschützenmeister Christian Kühn und BSSB-Geschäftsführer Alexander Heidel sprachen mit Seehofer, der gemeinsam mit Herrmann auf den Termin gedrängt hatte, da es beim Waffenrechtsänderungsgesetz noch deutliche Meinungsverschiedenheiten gibt und dessen Umsetzung nun in die entscheidende Phase geht. Seehofer selbst betonte, dass es um eine Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und den berechtigten Interessen der Sportschützen gehe. Nachdem das BMI zuletzt immer betont hatte, dass es keinen Spielraum in den Positionen des Gesetzesentwurfs gäbe, konnten im Gespräch mit dem Bundesinnenminister - auch aufgrund eines konstruktiven Vorschlags des bayerischen Innenministeriums - schützenfreundlichere Regelungen vereinbart werden. Der DSB brachte seine Kernpunkte Bedürfnisprüfung, Schießstandsachverständige und Armbrust-Privileg vor und verwies dabei auf das gemeinsame Positionspapier der anerkannten Schießsportverbände. Im Gespräch wurde zu den zentralen Diskussionspunkten Folgendes festgehalten: Bedürfnis: Seehofer blieb bei seinem Wort, dass das Bedürfnis "schützenbezogen" zu prüfen sei und nach zehn Jahren Schluss sein müsse mit Schießnachweisen. Konkret wurde vereinbart, die Bedürfnis-Prüfung soll nun nach fünf und zehn Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis erfolgen. Dabei muss nicht für jede Waffe das Bedürfnis nachgewiesen werden, sondern nur pro Waffengattung - Kurz- und Langwaffe - einmal. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (fünf Jahre) belegt werden kann. Nach zehn Jahren genügt die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum Verein. Armbrust: Auf Drängen des DSB bleibt die Armbrust wie bisher erlaubnisfrei. Schießstandsachverständige: Zum Abschluss des Gesprächs kam DSB-Präsident von Schönfels noch auf die Thematik Schießstandsachverständige zu sprechen. Es wurde festgehalten, dass es zu einer Wiederaufnahme der Regelung in den Gesetzentwurf kommen soll. Dies mit einer "Öffnungsklausel", die es den Bundesländern erlaubt, länderspezifische Lösungen anzuwenden. Mit der Regelung, neben den "öffentlich bestellten und vereidigten" sowie den "polizeilich-militärischen" Schießstandsachverständigen zusätzlich eine dritte Gruppe vom Bundesverwaltungsamt bestätigter Schießstandsachverständige für die Schießstandüberprüfungen zuzulassen, wäre eine deutliche Verbesserung der aktuellen Lage erreicht. DSB-Präsident von Schönfels bedankte sich für das konstruktive Gespräch und sagte: "Sollten die im Gespräch vereinbarten Anpassungen am Gesetzentwurf tatsächlich kommen, würde dies eine erheblich schützenfreundlichere Novellierung bedeuten und wäre ein großer Erfolg. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten aus den Reihen des Deutschen Schützenbundes für ihr großes Engagement im Interesse unserer Mitglieder." Die Übereinkunft steht selbstverständlich noch unter dem Parlamentsvorbehalt. Der DSB ist nach diesem Gespräch aber zuversichtlich, dass übermäßige Verschärfungen abgewendet werden konnten. |
02.11.2019 |
Nienburger Weihnachtsbäckerei Bildergalerie |
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26.10.2019 |
Nienburger Oktoberfest Bildergalerie |
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19.10.2019 |
im DSB News
folgender Text veröffentlicht DSB-Stellungnahme zu Bundesrats-Änderungen für das Waffengesetz |
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05.10.2019 |
Andreas Voißel neuer
Kreiskaiser 2019 Schützenverein Könnern |
24.09.2019 |
im DSB News
folgender Text veröffentlicht DSB-Stellungnahme zu Bundesrats-Änderungen für das Waffengesetz 24.09.2019 22:13 Am Freitag, 20. September, hat sich der Bundesrat mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes befasst und dabei weitere, verschärfende Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen. So soll u.a. der im Kabinettsentwurf vorgesehene Wegfall der Bedürfnisprüfung nach zehn Jahren Mitgliedschaft in einem Schießsportverein gestrichen werden. Zudem droht dem Sportgerät Armbrust der Wegfall der Privilegierung im Waffengesetz. Der DSB weist die beschlossenen Änderungen als vollkommen überzogen und nicht zielführend zurück, weil sie über die von der EU-Feuerwaffenrichtlinie geforderten Regelungen deutlich hinausgehen, dabei aber keinerlei Sicherheitsgewinn für die Öffentlichkeit mit sich bringen. Ursprünglich sollte die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht der Bekämpfung des Terrors und des illegalen Waffenhandels dienen. Und der DSB sagt klar: Waffen haben in Händen von Extremisten und Verfassungsfeinden nichts zu suchen. Doch die vom Bundesrat gemachten Beschlüsse verfehlen dieses Ziel deutlich, stattdessen treffen sie den etablierten, langjährigen und gesetzestreuen Sportschützen, der sein Hobby mit Spaß und unter Gleichgesinnten ausübt. Die von den Schießsportverbänden erreichte Erleichterung im Kabinettsentwurf, dass im Falle einer seit 10 Jahren bestehenden Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte für das Fortbestehen des Bedürfnisses die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ausreicht, soll nun – nach Vorschlag des Bundesrates – wieder hinfällig sein. Durch den Zusatz, dass zusätzlich die Ausübung des Schießsports an mindestens 18 Tagen innerhalb von drei Jahren nachzuweisen ist, läuft der Sinn und Zweck der angedachten Erleichterung insbesondere für unsere älteren und langjährigen Sportschützen – die bereits über eine Dekade hinweg ihre Zuverlässigkeit und aktive Schießsportausübung nachgewiesen haben – vollkommen ins Leere. Völlig unverständlich ist für uns außerdem der beschlossene Wegfall der waffenrechtlichen Privilegierung der Armbrust, die die Armbrust bisher von erlaubnispflichtigen Schusswaffen abgrenzt. Der öffentlichkeitswirksame Suizid in Passau ist natürlich der Auslöser, der nun auf unsere Armbrust-Schützen negativ abfärbt. Allerdings ging es in dem Fall um einen kollektiven Suizid, der nicht als Delikt als solches verstanden werden kann. Unserer Kenntnis nach ist die Deliktsrelevanz der Armbrust im Rahmen der Kriminalstatistik vernachlässigbar. Armbrüste werden aufwändig einzeln geladen und sind nicht einfach zu handhaben, was sie für einen Einsatz für ein Verbrechen respektive Terroranschlag unbrauchbar macht. Weder im Kontext der anstehenden Novellierung des Waffengesetzes, noch im Zusammenhang mit dem begrüßenswerten Kampf gegen Extremismus erschließt sich uns deshalb, welche Rolle einem Wegfall der Privilegierung der Armbrust im Waffengesetz zukommen soll. Klar ist jedoch, dass der Wegfall der waffenrechtlichen Privilegierung einen erheblichen bürokratischen und damit auch finanziellen Aufwand für unsere Armbrustschützen bedeuten und auch den DSB treffen würde. Denn die Armbrust wird aufgrund ihrer Privilegierung häufig zur Mitgliedergewinnung im Nachwuchsbereich eingesetzt, und verbindet dabei Sport und Tradition in perfekter Symbiose. Auch weitere Änderungen des Bundesrats am Gesetzentwurf – z.B. die Erscheinenspflicht bei den Behörden zur Inaugenscheinnahme des Antragsstellers durch den Behördenmitarbeiter ohne jede medizinisch-fachliche Kompetenz – weist der Deutsche Schützenbund als nicht zielführend zurück. Im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren geht die Stellungnahme des Bundesrates nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Dieser entscheidet, ob er die Anliegen des Bundesrates aufgreifen und den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern will. Der DSB verfolgt das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam und wird sich – gemeinsam mit den anderen Schießsportverbänden – weiterhin im Interesse seiner Mitglieder einsetzen, um die völlig überzogenen Forderungen, die nicht im Sinne der EU-Feuerwaffenrichtlinie sind, abzuwenden. |
Bundesdruck |
01.01.2019 |
Jana Beckmann vom
Leistungssport verabschiedet Trap - Auswahlschützin Jana Beckmann ist beim Ball des Sports am 7. Dezember in Magdeburg verabschiedet wurden. Die internationale Karriere der Magdeburgerin, die für den SV Hubertus Schönebeck und für die Privil. Schützengilde Nienburg am Start war, hatte 2002 begonnen. Die Nienburger Vereinsmitgliederglieder bedanken sich für Ihre Erfolgreiche Sport –Karriere und wünschen Jana für die Zukunft alles Gute in ihrer beruflichen und sportlichen Laufbahn. Der Vorstand
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01.01.2019 |
Wir Wünschen Ihnen und ihrer Familie für
das Neue Jahr 2019 Gesundheit und sportliche Erfolge. In der
Vereinsarbeit Ideen und Kraft bei der Umsetzung unserer Vereinsarbeit. Der Vorstand |
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